Überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Planungsverantwortung, übernimmt der Auftragnehmer auch die Haftung für Planungsfehler. Dies gilt sogar dann, wenn der Auftraggeber seine eigene (Referenz-)Planung an den Auftragnehmer übergibt und sich später Fehler in dieser Planung zeigen, aufgrund derer der Auftragnehmer nicht kalkulierte Planungsleistungen erbringen muss. Eine Mehrvergütung kann er hierfür wegen der übernommenen Planungsverantwortung nicht verlangen.
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